Hängerkupplung für 2101-2107

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Heiko E.
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Hängerkupplung für 2101-2107

Beitrag von Heiko E. »

Hallo zusammen,

hat hier jemand Erfahrung mit der Abnahme/Eintragung einer alten DDR-Hängerkupplung für einen 2101 bis 2107?
Hier gibt es ja kein Gutachten o.ä., reicht dem Tüv die Plakette an der Kupplung?

z.Bsp.:
https://www.google.de/url?sa=i&url=http ... AdAAAAABAK

:?:
holger333
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Re: Hängerkupplung für 2101-2107

Beitrag von holger333 »

Moin Heiko,

ich habe eine solche an meinem 2104, hatte ich seinerzeit über einen normalen Werkstatt-TÜV eintragen lassen.
Hatte auch keine weiteren Papiere.

Gruß
Holger
Jan
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Re: Hängerkupplung für 2101-2107

Beitrag von Jan »

Hallo Heiko,

persönlich noch nicht praktiziert, allerdings sollte das bei der Dekra zu klären sein. Sie verwaltet ja die KTA-Zulassungen.
Seinerzeit beim 2101 stand eingetragen "mit AHZV KTA irgendwas", allerdings war sie schon zu DDR-Zeiten angebaut worden.

Gruß
Jan
Martin-KFB
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Re: Hängerkupplung für 2101-2107

Beitrag von Martin-KFB »

Hallo Heiko,

wenn in der Zulassungsbescheinigung unter O.1 eine zulässige gebremste Anhängelast eingetragen ist, ist es weitgehend Wust, was da für ein Haken dran ist. Die AZV ist nicht mehr eintragungspflichtig.
Die AZV sollte nur ein Kennschild mit einer entsprechenden Prüfnummer drauf haben. Extra eingetragen muss sie nur werden, wenn keine Anhängelast in der Zulassung steht.
An meinem ist die originale ungarische Bauform dran - interessiert keinen Menschen.

Viele Grüsse aus Berlin - Martin
Vorwärts immer, rückwärts nimmer...
Jan
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Re: Hängerkupplung für 2101-2107

Beitrag von Jan »

Hallo Martin,

so pauschal stimmt das nicht.

Wenn eine passende EU-Genehmigung für die Anhängezugvorrichtung vorliegt, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Die EU-Genehmigung ist jedoch mitzuführen. Naturgemäß muss sie dann auch zum Fahrzeug passen.

Heiko geht es um eine Anhängezugvorrichtung mit KTA-Zulassung. Diese sind auch weiterhin eintragungspflichtig. Das gilt auch für alte rumänische, ungarische, tschechoslowakische, selbstgeschweiste etc..

Ob wie in deinem Fall einfach keiner hinschaut und prüft, ist eine andere Frage. Darauf verlassen sollte man sich nicht, das kann immer und jederzeit, z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (auch wenn diese äußerst rar geworden sind), passieren, oder auch nach einem Unfall.

Gruß
Jan
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